Compliance

Ein Good Corporate Citizen zu sein bedeutet, in allen unseren Beziehungen stets hohe rechtliche und ethische Standards einzuhalten. Autoneums Glaubwürdigkeit und guten Ruf zu wahren, ist für unseren Geschäftserfolg entscheidend. Es ist das strategische Ziel von Autoneum, das bestehende Compliance-Programm weiter auszubauen und damit die Integration der Compliance-Grundsätze in die Unternehmenskultur zu vertiefen.

Vision 2025: Good Corporate Citizenship

Strategisches Ziel

Entwicklung und Pflege eines konzernweiten Governance, Risk & Compliance-Programms (GRC)

Operative Ziele

  • Einführung und Pflege eines Compliance-Managementsystems basierend auf ISO 19 600
  • Ausbau des Risikobewertungs- und Auditprogramms im Bereich Compliance
  • Entwicklung und kontinuierliche Optimierung des Compliance-Trainingsprogramms und Erreichung einer Erfüllungsquote von mindestens 95%

Compliance-Ansatz
Mit Verantwortung handeln

Es ist wichtig, rechtliche Risiken zu erkennen, abzuschätzen und zu beherrschen. Dazu nutzen wir bei Autoneum ein umfassendes Compliance-Programm, das auf drei Säulen beruht. Verstösse gegen Gesetze und den Verhaltenskodex sollen vermieden, frühzeitig entdeckt und, wo notwendig, sanktioniert werden. So können wir unserer Verantwortung gerecht werden und Schäden von Autoneum und Dritten abwenden.

Das Compliance-Programm basiert auf einer jährlich durchgeführten Risikoanalyse. Die Ergebnisse der Risikoanalyse ermöglichen eine präzise und effiziente Steuerung der Compliance-Aktivitäten. Unser Verhaltenskodex sowie Richtlinien, Schulungen, E-Learningprogramme und individuelle Beratungen unterstützen unsere Mitarbeiter in konkreten Dilemmasituationen.

Um ein eventuelles Fehlverhalten zu erkennen, gibt es neben internen Anlaufstellen auch das Meldesystem „Speak Up Line“. Meldungen wird durch faire Untersuchungen nachgegangen. Klare Reaktionen und eindeutige Konsequenzen dienen dazu, Fehlverhalten zu ahnden und Schwachstellen zu beseitigen.

Verhaltenskodex
Kernstück des Compliance-Programms

Als globaler Markt- und Technologieführer verfolgt Autoneum auf allen Ebenen und insbesondere in seinen Geschäftsbeziehungen das Ziel, vorbildhaft zu handeln. Unsere Anspruchsgruppen, ob Kunden, Investoren, Lieferanten, Geschäftspartner und Mitarbeitende, erwarten, dass Autoneum sein Handeln stets an den höchsten ethischen Standards ausrichtet. Die Wahrnehmung unserer ethischen und rechtlichen Verantwortung – ob gegenüber externen Anspruchsgruppen oder den Mitarbeitenden – zeigt sich in der strikten Einhaltung von Gesetzen, Bestimmungen, Reglementen sowie internen Richtlinien.

Der vorliegende Verhaltenskodex basiert auf den Unternehmenswerten von Autoneum und präzisiert die im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit geltenden Erwartungen und Standards und die konkrete Umsetzung. Die im Verhaltenskodex beschriebenen Grundsätze sind für alle Mitarbeitenden in allen Ländern und Standorten verbindlich. Von Kadermitarbeitenden wird erwartet, dass sie durch ihr eigenes Verhalten anderen ein Beispiel geben und damit ein offenes vertrauensvolles Arbeitsklima schaffen.

Sämtliche Mitarbeiter von Autoneum müssen sich ihrer persönlichen Verantwortung bewusst sein und sich stets ethisch einwandfrei und im Einklang mit dem Verhaltenskodex verhalten. Für den langfristigen Erfolg von Autoneum ist die Einhaltung der im Verhaltenskodex vorgegebenen Standards von zentraler Bedeutung. Entsprechend werden Verstösse gegen den Verhaltenskodex nicht toleriert.

Speak-Up-Meldeprozess für Hinweisgeber

Zur Unterstützung unseres Compliance-Programms ermutigen wir alle, die Fehlverhalten bei Autoneum beobachten oder vermuten, uns gemäss unserem Speak-Up-Prozess über die verschiedenen zur Verfügung stehenden Meldekanäle zu informieren, wie in der Beschreibung des Speak-Up-Prozesses dargelegt. Dieses Dokument ist in verschiedenen Sprachen verfügbar und kann über den untenstehenden Link heruntergeladen werden. Der Speak-Up-Prozess kann für alle Compliance-Bedenken genutzt werden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einhaltung des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG), des französischen Sapin-II-Gesetzes oder anderer aktueller oder zukünftiger Gesetze.

Zuverlässige Meldekanäle und der Schutz von Hinweisgebenden vor Vergeltungsmassnahmen tragen dazu bei, dass potenzielles Fehlverhalten gemeldet, gründlich untersucht und behoben werden kann.

Wenn Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einen Verstoss gegen geltende Gesetze, unseren Verhaltenskodex oder andere interne Richtlinien bemerken oder Fragen zur Compliance haben, sollten Sie sich in einem ersten Schritt an Ihre Vorgesetzte, Vertreter der Personalabteilung oder die Abteilung Legal & Compliance wenden. Letztere erreichen Sie per E-Mail unter compliance@autoneum.com.

Zusätzlich steht Ihnen die Speak Up Line als Meldekanal zur Verfügung. Das Hinweismeldesystem Speak Up Line bietet einen sicheren Kanal, über den rund um die Uhr online Hinweise gegeben werden können, auf Wunsch auch anonym. Die Speak Up Line ist in vielen Sprachen verfügbar unter https://speakupline.autoneum.com.

Bitte beachten Sie, dass alle Meldungen, unabhängig vom verwendeten Meldekanal, vertraulich behandelt und von Autoneums Abteilung Legal & Compliance bearbeitet werden.

Organisation

Der Compliance Council besteht aus folgenden Mitgliedern: CEO, CFO, Head Audit, Head HR sowie dem Group General Counsel & Head Compliance. Der Compliance Officer fungiert als Sekretär des Compliance Council. Das Gremium widmet sich der Besprechung von Compliance-Anliegen und der Definition von entsprechenden Massnahmen.

Die Umsetzung der beschlossenen Massnahmen erfolgt durch die Abteilung Legal & Compliance.

Kontakt

Veronica Lierau
Group General Counsel & Head Compliance

Autoneum Management AG
Schlosstalstrasse 43 / P.O. Box
8406 Winterthur
Schweiz

T +41 52 244 84 83

veronica.lierau@autoneum.com

Information betr. Datenverarbeitung

Gestützt auf Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) haben Sie das Recht, Informationen über den Umgang und die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bei Autoneum einzuholen. Weitere Details finden Sie in unserem Informationsblatt.

Statement Modern Slavery Act

Wir tolerieren innerhalb von Autoneum keine Form von moderner Sklaverei. Wir verpflichten uns, ethischen Prinzipien zu folgen und uns von jeglicher Form von moderner Sklaverei, Menschenhandel sowie Kinderarbeit zu distanzieren. Durch unseren Verhaltenskodex für Lieferanten soll zudem sichergestellt werden, dass auch unsere Lieferanten und Dienstleister dieselben ethischen Prinzipien befolgen wie wir dies innerhalb von Autoneum tun.
Dieses Statement wurde gestützt auf Artikel 54 des britischen „Modern Slavery Act“ verfasst. Es beinhaltet die Massnahmen, die Autoneum Great Britain Ltd., Borgers Ltd. (UK) und die mit ihr verbundenen Gesellschaften ergriffen haben und weiterhin ergreifen werden, um jegliche Formen von moderner Sklaverei, Menschenhandel und Kinderarbeit sowohl in unserem Unternehmen wie auch in der Lieferantenkette zu unterbinden.

Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie der Autoneum Gruppe

Mit nachstehendem Dokument veröffentlich Autoneum seine Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie, welche unser Engagement für die Achtung und Förderung der Menschenrechte entlang unserer gesamten Lieferkette verdeutlicht.

In Übereinstimmung mit unseren Unternehmenswerten setzen wir uns nicht nur für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ein, sondern darüber hinaus auch für die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen entlang unserer globalen Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette. Wir sind bestrebt, unsere Prozesse in diesem Bereich kontinuierlich zu verbessern.

Gender Pay Gap Information (UK)

Bei Autoneum wollen wir ein Arbeitsumfeld bieten, in dem niemand belästigt oder diskriminiert wird. Alle Mitarbeiter haben dieselben Chancen, unabhängig von ihrem Geschlecht und anderen persönlichen Kriterien. Dies umfasst unter anderem auch die Beseitigung von Lohnunterschieden zwischen den Geschlechtern.

Gestützt auf dem britischen Gleichstellungsgesetz 2010 („Gender Pay Gap Information“) aus dem Jahre 2017 ist Autoneum Great Britain Ltd. (GB) verpflichtet, diverse Berechnungen durchzuführen, welche die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aufzeigen, ohne dabei persönliche Daten von Mitarbeitern zu offenzulegen. Die Ergebnisse werden auf unserer sowie auf einer britischen Regierungswebsite veröffentlicht.

Gesetz zur Bekämpfung von Zwangsarbeit und Kinderarbeit in Lieferketten (Kanada)

Autoneum duldet keine Form von Kinder- oder Zwangsarbeit in seinen Betrieben oder seiner Lieferkette. In Übereinstimmung mit dem kanadischen Gesetz zur Bekämpfung von Zwangs- und Kinderarbeit in Lieferketten (Fighting Against Forced Labour and Child Labour in Supply Chains Act) hat Autoneum dem kanadischen Ministerium für öffentliche Sicherheit und Notfallvorsorge einen Bericht vorgelegt, in dem die im vergangenen Geschäftsjahr unternommenen Schritte zur Verhinderung und Verringerung des Risikos von Zwangs- und Kinderarbeit in seinen Betrieben und seiner Lieferkette im Einzelnen aufgeführt sind. Dieser Bericht ist hier öffentlich zugänglich.

Information Umsetzung Steuerstrategie (PL)

Gestützt auf Artikel 27c des polnischen Körperschaftssteuergesetzes («Corporate Income Tax Act») vom 15. Februar 1992 ist Autoneum Poland Sp. z o.o. (PL) verpflichtet, jährlich über die Umsetzung seiner Steuerstrategie zu informieren. Alle notwendigen Informationen finden Sie im nachstehenden Dokument.

Maschinenlesbare Dateien zum Gesundheitswesen (Nordamerika)

Gemäss den Bestimmungen der Centers for Medicare & Medicaid Services (CMS) führt der folgende Link zu den maschinenlesbaren JSON-Dateien von Autoneum Nordamerika. Diese Dateien werden aufgrund der Vorschriften des amerikanischen Staates betreffend Transparenz über Gesundheitsleistungen zur Verfügung gestellt und enthalten die zwischen den Krankenkassen und Leistungserbringern ausgehandelten Leistungssätze sowie die ausserhalb des Netzwerks zulässigen Beträge. Die maschinenlesbaren Dateien sind so formatiert, dass Forschende, Regulierungsbehörden und Anwendungsentwickler leichter auf die Daten zugreifen und diese analysieren können.