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Autoneum Geschäftsbericht 2015

Corporate Governance

Veröffentlichungsplattform publiziert. Sie

können über die Suchfunktion unter

www.six-exchange-regulation.com/de/home/

publications/significant-shareholders.html

eingesehen werden.

Per 31. Dezember 2015 hielt die

Autoneum Holding AG 0.8% des Aktienkapitals

(37612 Aktien).

Kreuzbeteiligungen

Autoneum sind keine Kreuzbeteiligungen

bekannt, bei denen die kapital- oder stimmen-

mässigen Beteiligungen einen Grenzwert

von 5% überschreiten.

2 Kapitalstruktur

Aktienkapital

Per 31. Dezember 2015 betrug das Aktienkapital

der Autoneum Holding AG 233 618.15 CHF

und war eingeteilt in 4 672 363 voll einbezahlte

Namenaktien mit einem Nennwert von je

0.05 CHF. Die Aktien sind an der SIX Swiss

Exchange kotiert (Valorennummer 12748036,

ISIN CH0127480363, Valorensymbol AUTN).

Genehmigtes Aktienkapital

Die Autoneum Holding AG verfügt über kein

genehmigtes Aktienkapital.

Bedingtes Kapital für Begebung von

Wandel- und/oder Optionsanleihen oder

Einräumung von Aktionärsoptionen

Das Aktienkapital kann sich durch Ausgabe von

höchstens 700 000 voll zu liberierenden

Namenaktien im Nennwert von je 0.05 CHF um

höchstens 35 000 CHF erhöhen durch frei-

willige oder Pflichtausübung von Wandel- und/

oder Optionsrechten, die in Verbindung mit

der Ausgabe von Anleihensobligationen oder

anderen Finanzinstrumenten der Gesellschaft

oder einer ihrer Konzerngesellschaften auf

nationalen oder internationalen Kapitalmärkten

eingeräumt werden, und/oder durch Ausübung

von Optionsrechten, die den Aktionären einge-

räumt werden. Bei der Ausgabe von Anleihens­

obligationen oder anderen Finanzinstrumenten,

mit denen Wandel- und/oder Optionsrechte

verbunden sind, ist das Bezugsrecht der Aktionäre

ausgeschlossen. Zum Bezug der neuen Aktien

sind die jeweiligen Inhaber von Wandel- und/

oder Optionsrechten berechtigt. Die Wandel-

und/oder Optionsbedingungen sind durch den

Verwaltungsrat festzulegen. Der Erwerb von

Aktien durch die freiwillige oder Pflichtaus-

übung von Wandel- und/oder Optionsrechten

sowie jede nachfolgende Übertragung der

Aktien unterliegen den Beschränkungen von §4

der Statuten

3

.

Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bei der

Ausgabe von Anleihensobligationen oder

anderen Finanzinstrumenten, mit denen Wandel-

und/oder Optionsrechte verbunden sind,

das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre zu

beschränken oder aufzuheben, (1) falls solche

Instrumente zum Zwecke der Finanzierung

oder Refinanzierung der Übernahme von Unter-

nehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen

oder Investitionen ausgegeben werden; oder (2)

falls solche Instrumente (i) auf nationalen oder

internationalen Kapitalmärkten oder (ii) an

einen oder mehrere Finanzinvestoren ausgegeben

werden. Wird das Vorwegzeichnungsrecht

durch Beschluss des Verwaltungsrats beschränkt

oder aufgehoben, gilt Folgendes: Die Instru­

mente sind zu den jeweiligen marktüblichen

Bedingungen auszugeben, und die Ausgabe neuer

Aktien erfolgt zu den Bedingungen des

betreffenden Finanzinstruments. Dabei dürfen

Wandelrechte höchstens zehn Jahre und

Optionsrechte höchstens sieben Jahre ab dem

Zeitpunkt der betreffenden Emission ausübbar

sein. Die Ausgabe von neuen Aktien bei

freiwilliger oder Pflichtausübung von Wandel-

und/oder Optionsrechten erfolgt zu Bedin­

gungen, die den Marktpreis der Aktien und/oder

vergleichbarer Instrumente zum Zeitpunkt

der Ausgabe des betreffenden Finanzinstruments

berücksichtigen.

3

 www.autoneum.com/investor-relations/corporate-governance/