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Autoneum Geschäftsbericht 2015
Corporate Governance
Veröffentlichungsplattform publiziert. Sie
können über die Suchfunktion unter
www.six-exchange-regulation.com/de/home/publications/significant-shareholders.html
eingesehen werden.
Per 31. Dezember 2015 hielt die
Autoneum Holding AG 0.8% des Aktienkapitals
(37612 Aktien).
Kreuzbeteiligungen
Autoneum sind keine Kreuzbeteiligungen
bekannt, bei denen die kapital- oder stimmen-
mässigen Beteiligungen einen Grenzwert
von 5% überschreiten.
2 Kapitalstruktur
Aktienkapital
Per 31. Dezember 2015 betrug das Aktienkapital
der Autoneum Holding AG 233 618.15 CHF
und war eingeteilt in 4 672 363 voll einbezahlte
Namenaktien mit einem Nennwert von je
0.05 CHF. Die Aktien sind an der SIX Swiss
Exchange kotiert (Valorennummer 12748036,
ISIN CH0127480363, Valorensymbol AUTN).
Genehmigtes Aktienkapital
Die Autoneum Holding AG verfügt über kein
genehmigtes Aktienkapital.
Bedingtes Kapital für Begebung von
Wandel- und/oder Optionsanleihen oder
Einräumung von Aktionärsoptionen
Das Aktienkapital kann sich durch Ausgabe von
höchstens 700 000 voll zu liberierenden
Namenaktien im Nennwert von je 0.05 CHF um
höchstens 35 000 CHF erhöhen durch frei-
willige oder Pflichtausübung von Wandel- und/
oder Optionsrechten, die in Verbindung mit
der Ausgabe von Anleihensobligationen oder
anderen Finanzinstrumenten der Gesellschaft
oder einer ihrer Konzerngesellschaften auf
nationalen oder internationalen Kapitalmärkten
eingeräumt werden, und/oder durch Ausübung
von Optionsrechten, die den Aktionären einge-
räumt werden. Bei der Ausgabe von Anleihens
obligationen oder anderen Finanzinstrumenten,
mit denen Wandel- und/oder Optionsrechte
verbunden sind, ist das Bezugsrecht der Aktionäre
ausgeschlossen. Zum Bezug der neuen Aktien
sind die jeweiligen Inhaber von Wandel- und/
oder Optionsrechten berechtigt. Die Wandel-
und/oder Optionsbedingungen sind durch den
Verwaltungsrat festzulegen. Der Erwerb von
Aktien durch die freiwillige oder Pflichtaus-
übung von Wandel- und/oder Optionsrechten
sowie jede nachfolgende Übertragung der
Aktien unterliegen den Beschränkungen von §4
der Statuten
3
.
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bei der
Ausgabe von Anleihensobligationen oder
anderen Finanzinstrumenten, mit denen Wandel-
und/oder Optionsrechte verbunden sind,
das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre zu
beschränken oder aufzuheben, (1) falls solche
Instrumente zum Zwecke der Finanzierung
oder Refinanzierung der Übernahme von Unter-
nehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen
oder Investitionen ausgegeben werden; oder (2)
falls solche Instrumente (i) auf nationalen oder
internationalen Kapitalmärkten oder (ii) an
einen oder mehrere Finanzinvestoren ausgegeben
werden. Wird das Vorwegzeichnungsrecht
durch Beschluss des Verwaltungsrats beschränkt
oder aufgehoben, gilt Folgendes: Die Instru
mente sind zu den jeweiligen marktüblichen
Bedingungen auszugeben, und die Ausgabe neuer
Aktien erfolgt zu den Bedingungen des
betreffenden Finanzinstruments. Dabei dürfen
Wandelrechte höchstens zehn Jahre und
Optionsrechte höchstens sieben Jahre ab dem
Zeitpunkt der betreffenden Emission ausübbar
sein. Die Ausgabe von neuen Aktien bei
freiwilliger oder Pflichtausübung von Wandel-
und/oder Optionsrechten erfolgt zu Bedin
gungen, die den Marktpreis der Aktien und/oder
vergleichbarer Instrumente zum Zeitpunkt
der Ausgabe des betreffenden Finanzinstruments
berücksichtigen.
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