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Autoneum Geschäftsbericht 2015
Corporate Governance
Bedingtes Kapital für Ausgabe von Aktien an
Mitarbeitende
Das Aktienkapital kann sich zudem durch Ausgabe
von höchstens 250 000 voll zu liberierenden
Namenaktien im Nennwert von je 0.05 CHF um
höchstens 12500 CHF durch Ausgabe von
Aktien an Mitarbeitende der Gesellschaft und
ihrer Konzerngesellschaften erhöhen. Das
Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungs-
recht der Aktionäre der Gesellschaft sind
ausgeschlossen. Die Ausgabe von Aktien oder
diesbezüglichen Bezugsrechten an Mitarbeiten-
de erfolgt gemäss einem oder mehreren vom
Verwaltungsrat zu erlassenden Reglementen
und unter Berücksichtigung der Leistungen,
Funktionen, Verantwortungsstufen und Rentabi-
litätskriterien unter Vorbehalt von §24 der
Statuten
4
. Die Ausgabe von Aktien oder Bezugs-
rechten darauf an Mitarbeitende kann zu
einem unter dem Börsenkurs liegenden Preis
erfolgen. Der Erwerb von Aktien im Rahmen
der Mitarbeiterbeteiligung sowie jede nach
folgende Übertragung der Aktien unterliegen
den Beschränkungen von §4 der Statuten
4
.
Kapitalveränderungen
Das Aktienkapital der Autoneum Holding AG
hat sich seit ihrer Gründung am 2. Dezember
2010 nicht verändert. Mit Beschluss vom
22. März 2011 hat die Generalversammlung ein
bedingtes Aktienkapital von 35000 CHF
(vgl. Seite 46) und ein bedingtes Aktienkapital
von 12 500 CHF geschaffen (vgl. oben).
Das ebenfalls mit Beschluss vom 22. März 2011
geschaffene genehmigte Aktienkapital von
47500 CHF ist nach der zweijährigen Frist am
22. März 2013 unbenutzt abgelaufen. Die
Frist wurde nicht verlängert und entsprechend
verfügt die Autoneum Holding AG über kein
genehmigtes Aktienkapital.
Partizipations- und Genussscheine
Die Autoneum Holding AG hat weder Partizipa-
tions- noch Genussscheine ausgegeben.
Aktien
Die Autoneum Holding AG hat 4672363 voll-
ständig liberierte Namenaktien zu je 0.05 CHF
Nennwert ausgegeben. Jede Namenaktie ist
dividendenberechtigt und berechtigt an der
Generalversammlung der Autoneum Holding AG
zu einer Stimme. Der Verwaltungsrat führt
ein Aktienbuch, in das die Eigentümer und
Nutzniesser mit Namen bzw. Firma sowie
Adresse unter den nachfolgenden Voraussetzun-
gen eingetragen werden. Im Verhältnis zur
Gesellschaft wird als Aktionär oder als Nutznie-
sser nur anerkannt, wer im Aktienbuch ein
getragen ist. Jede Namens- oder Adressänderung
muss der Gesellschaft mitgeteilt werden. Der
Erwerber von Namenaktien hat einen schriftlichen
Antrag auf Eintragung ins Aktienbuch zu stellen.
Die Gesellschaft kann seine Eintragung ver
weigern, wenn er nicht ausdrücklich erklärt, dass
er die Aktien im eigenen Namen und auf eigene
Rechnung erworben hat und halten wird. Der
Verwaltungsrat trägt einzelne Personen, die im
Antrag auf Eintragung ins Aktienbuch nicht
ausdrücklich erklären, die Aktien auf eigene
Rechnung zu halten (nachfolgend Nominees), mit
Stimmrecht im Aktienbuch ein, wenn der
Nominee mit dem Verwaltungsrat eine Vereinba-
rung über seine Stellung getroffen hat und einer
anerkannten Bank- oder Finanzaufsicht unter-
steht. Der Verwaltungsrat kann nach Anhörung
des eingetragenen Aktionärs oder Nominees
Eintragungen im Aktienbuch mit Rückwirkung
4
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Autoneum Holding AG
hat sich seit ihrer
Gründung am
2. Dezember 2010
nicht verändert.