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Autoneum Geschäftsbericht 2015

Corporate Governance

Bedingtes Kapital für Ausgabe von Aktien an

Mitarbeitende

Das Aktienkapital kann sich zudem durch Ausgabe

von höchstens 250 000 voll zu liberierenden

Namenaktien im Nennwert von je 0.05 CHF um

höchstens 12500 CHF durch Ausgabe von

Aktien an Mitarbeitende der Gesellschaft und

ihrer Konzerngesellschaften erhöhen. Das

Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungs-

recht der Aktionäre der Gesellschaft sind

ausgeschlossen. Die Ausgabe von Aktien oder

diesbezüglichen Bezugsrechten an Mitarbeiten-

de erfolgt gemäss einem oder mehreren vom

Verwaltungsrat zu erlassenden Reglementen

und unter Berücksichtigung der Leistungen,

Funktionen, Verantwortungsstufen und Rentabi-

litätskriterien unter Vorbehalt von §24 der

Statuten

4

. Die Ausgabe von Aktien oder Bezugs-

rechten darauf an Mitarbeitende kann zu

einem unter dem Börsenkurs liegenden Preis

erfolgen. Der Erwerb von Aktien im Rahmen

der Mitarbeiterbeteiligung sowie jede nach­

folgende Übertragung der Aktien unterliegen

den Beschränkungen von §4 der Statuten

4

.

Kapitalveränderungen

Das Aktienkapital der Autoneum Holding AG

hat sich seit ihrer Gründung am 2. Dezember

2010 nicht verändert. Mit Beschluss vom

22. März 2011 hat die Generalversammlung ein

bedingtes Aktienkapital von 35000 CHF

(vgl. Seite 46) und ein bedingtes Aktienkapital

von 12 500 CHF geschaffen (vgl. oben).

Das ebenfalls mit Beschluss vom 22. März 2011

geschaffene genehmigte Aktienkapital von

47500 CHF ist nach der zweijährigen Frist am

22. März 2013 unbenutzt abgelaufen. Die

Frist wurde nicht verlängert und entsprechend

verfügt die Autoneum Holding AG über kein

genehmigtes Aktienkapital.

Partizipations- und Genussscheine

Die Autoneum Holding AG hat weder Partizipa-

tions- noch Genussscheine ausgegeben.

Aktien

Die Autoneum Holding AG hat 4672363 voll-

ständig liberierte Namenaktien zu je 0.05 CHF

Nennwert ausgegeben. Jede Namenaktie ist

dividendenberechtigt und berechtigt an der

Generalversammlung der Autoneum Holding AG

zu einer Stimme. Der Verwaltungsrat führt

ein Aktienbuch, in das die Eigentümer und

Nutzniesser mit Namen bzw. Firma sowie

Adresse unter den nachfolgenden Voraussetzun-

gen eingetragen werden. Im Verhältnis zur

Gesellschaft wird als Aktionär oder als Nutznie-

sser nur anerkannt, wer im Aktienbuch ein­

getragen ist. Jede Namens- oder Adressänderung

muss der Gesellschaft mitgeteilt werden. Der

Erwerber von Namenaktien hat einen schriftlichen

Antrag auf Eintragung ins Aktienbuch zu stellen.

Die Gesellschaft kann seine Eintragung ver­

weigern, wenn er nicht ausdrücklich erklärt, dass

er die Aktien im eigenen Namen und auf eigene

Rechnung erworben hat und halten wird. Der

Verwaltungsrat trägt einzelne Personen, die im

Antrag auf Eintragung ins Aktienbuch nicht

ausdrücklich erklären, die Aktien auf eigene

Rechnung zu halten (nachfolgend Nominees), mit

Stimmrecht im Aktienbuch ein, wenn der

Nominee mit dem Verwaltungsrat eine Vereinba-

rung über seine Stellung getroffen hat und einer

anerkannten Bank- oder Finanzaufsicht unter-

steht. Der Verwaltungsrat kann nach Anhörung

des eingetragenen Aktionärs oder Nominees

Eintragungen im Aktienbuch mit Rückwirkung

4

 www.autoneum.com/investor-relations/corporate-governance/

Das Aktienkapital der

Autoneum Holding AG

hat sich seit ihrer

Gründung am

2. Dezember 2010

nicht verändert.