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Autoneum Geschäftsbericht 2015

Corporate Governance

eine der fünf Sitzungen fand im Ausland mit

anschliessender Besichtigung eines Produktions­

standorts statt. Die Teilnahmequote lag bei

93%. Zusätzlich fanden vier Telefonkonferenzen

statt.

Die Traktanden für die Verwaltungsratssit-

zungen werden vom Präsidenten festgelegt.

Ebenso kann jedes Mitglied des Verwaltungsrats

die Aufnahme von Verhandlungsgegenständen

in die Traktandenliste beantragen. An den

Verwaltungsratssitzungen nehmen in der Regel

auch der CEO und der CFO teil sowie die

übrigen Mitglieder der Konzernleitung für

die sie betreffenden Geschäfte. Sie präsentieren

die Ergebnisse, den Ausblick und das Budget ihrer

operativen Einheiten und stellen die Projekte

vor, die der Genehmigung durch den Verwal-

tungsrat bedürfen.

Einmal im Jahr beurteilt der Verwaltungsrat

seine Leistung, die interne Arbeitsweise und

die Zusammenarbeit mit der Konzernleitung im

Rahmen eines Self-Assessments. Darin einge-

schlossen ist die Beurteilung des Informations-

stands der Verwaltungsratsmitglieder bezüglich

des Konzerns und dessen Geschäftsentwicklung.

Im Entscheidungsprozess über Geschäfte

und Verhandlungsgegenstände, bei denen ein

Interessenkonflikt besteht, hat das betreffende

Mitglied des Verwaltungsrats bei Beratung

und Beschlussfassung in den Ausstand zu treten

und sich der Stimme zu enthalten.

Ausschüsse

Neben dem Vergütungsausschuss hat der Ver­

waltungsrat zu seiner Unterstützung einen

Revisions-, einen Nominierungs- und einen

·· die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der

Finanzkontrolle und der Finanzplanung;

·· über die Genehmigung der strategischen und

finanziellen Planung, des Budgets und des

Geschäftsberichts mit Jahresbericht, Jahres-

rechnung und Konzernrechnung sowie über

die Genehmigung des Vergütungsberichts;

·· die Grundsätze für Finanz- und Investitions-

politik, Personal- und Sozialpolitik, Führung

und Kommunikation;

·· die Unterschriftsregelung und Kompetenz­

ordnung der Autoneum Holding AG;

·· die Grundsätze der internen Revision;

·· über Investitionsprojekte, deren Finanzvolumen

10 Mio. CHF übersteigt;

·· über die Aufnahme von Anleihen und die

Durchführung bedeutender Finanzmarkttrans-

aktionen;

·· über Gründung, Kauf, Verkauf und Liquidation

von Tochtergesellschaften.

Der Verwaltungsrat besteht aus dem Präsidenten,

dem Vizepräsidenten und den übrigen Mitglie-

dern. Der Präsident des Verwaltungsrats sowie

die Mitglieder des Vergütungsausschusses

werden für eine Amtszeit von einem Jahr von

der Generalversammlung gewählt; im Übrigen

konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst.

Der Verwaltungsrat bestimmt auch einen

Sekretär, der nicht Mitglied des Verwaltungsrats

sein muss. Der Vizepräsident übernimmt bei

Abwesenheit des Präsidenten dessen Stellvertre-

tung. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig,

wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend

ist. Das Präsenzquorum ist auch erreicht, wenn

die Mitglieder über Telefon, Videokonferenz,

Internet oder andere elektronische Mittel mit-

einander kommunizieren können. Der Ver­

waltungsrat fasst seine Beschlüsse mit der

absoluten Mehrheit der Stimmen der anwesenden

Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat der

Vorsitzende den Stichentscheid.

Im Jahr 2015 trafen sich die Mitglieder des

Verwaltungsrats zu fünf regulär angesetzten

Sitzungen. Alle dauerten rund einen halben Tag;

Jährlich führt der

Verwaltungsrat ein

Self-Assessment durch.