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Autoneum Geschäftsbericht 2015
Corporate Governance
8 Revisionsstelle
Dauer des Mandats und Amtsdauer
des leitenden Revisors
KPMG AG, Zürich, ist seit dem Geschäftsjahr
2011 Revisionsstelle der Autoneum Holding AG
und des Autoneum-Konzerns. Kurt Stocker,
zugelassener Revisionsexperte, ist bei KPMG seit
dem Geschäftsjahr 2011 der leitende Revisor
für dieses Mandat. Die Amtsdauer des leitenden
Revisors ist auf sieben Jahre begrenzt.
Revisionshonorar und zusätzliche Honorare
KPMG und andere Prüfer haben dem Autoneum-Konzern für das Geschäftsjahr 2015 rund
1.1 Mio. CHF für Dienstleistungen im Zusammen
hang mit der Prüfung der Jahresrechnungen
der Konzerngesellschaften, der Konzernrechnung
von Autoneum sowie des Vergütungsberichts
in Rechnung gestellt. Für zusätzliche Dienst
leistungen wie Steuerberatung berechneten KPMG
und andere Prüfer rund 0.5 Mio. CHF.
Informationsinstrumente der externen
Revision
Die externe Revisionsstelle berichtet in schriftli-
cher Form und mündlich in jeder Sitzung des
Revisionsausschusses über relevante Prüfungs-
aktivitäten und weitere wichtige Vorgänge
im Zusammenhang mit dem Unternehmen.
Vertreter der externen und internen Revision
nehmen an den Sitzungen des Revisionsaus-
schusses teil, erläutern ihre Tätigkeit und stehen
für Fragen zur Verfügung. Die Revisionsstelle
hat Zugang zu den Protokollen der Verwaltungs-
ratssitzungen.
Der Revisionsausschuss des Verwaltungs-
rats beurteilt jährlich die Leistung, Honorierung
und Unabhängigkeit der Revisionsstelle und
des Konzernprüfers und unterbreitet dem Ver-
waltungsrat einen Vorschlag zur Frage, welcher
externe Prüfer der Generalversammlung zur
Wahl vorgeschlagen werden soll. Der Revisions-
ausschuss prüft sodann jährlich den Umfang
der externen Revision, die Revisionspläne und
die relevanten Abläufe und bespricht jeweils die
Revisionsergebnisse mit den externen Prüfern.
9 Informationspolitik
Autoneum unterhält mit allen Anspruchsgruppen
einen regelmässigen, offenen Dialog, ins
besondere mit Investoren, Finanzanalysten und
Banken- sowie Medienvertretern. Die Kommuni-
kation erfolgt über den Geschäfts- und den
Halbjahresbericht, über die Generalversammlung
sowie mindestens eine jährliche Medien- und
Finanzanalystenkonferenz.
Die Berichterstattung über das Geschäfts-
jahr 2015 umfasst den Geschäftsbericht – mit
dem Jahresbericht, der Jahres- und Konzern
rechnung, dem Corporate-Governance-Bericht
sowie dem Vergütungsbericht –, eine Medien
mitteilung sowie eine Präsentation. Der Ge-
schäftsbericht kann von den Aktionären mit dem
der Einladung zur ordentlichen Generalversamm-
lung beigelegten Anmeldeformular bestellt
werden. Er liegt zudem spätestens 20 Tage vor
der Generalversammlung am Sitz der Gesellschaft
zur Einsicht aus. Anlässlich der Generalver
sammlung informieren Verwaltungsrat und
Konzernleitung über die Jahresrechnung und
den Geschäftsgang der Gesellschaft und beant-
worten Fragen der Aktionäre.
Vertreter der
externen und internen
Revision nehmen
an den Sitzungen des
Revisions-
ausschusses teil.