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Autoneum Geschäftsbericht 2015

Corporate Governance

8 Revisionsstelle

Dauer des Mandats und Amtsdauer

des leitenden Revisors

KPMG AG, Zürich, ist seit dem Geschäftsjahr

2011 Revisionsstelle der Autoneum Holding AG

und des Autoneum-Konzerns. Kurt Stocker,

zugelassener Revisionsexperte, ist bei KPMG seit

dem Geschäftsjahr 2011 der leitende Revisor

für dieses Mandat. Die Amtsdauer des leitenden

Revisors ist auf sieben Jahre begrenzt.

Revisionshonorar und zusätzliche Honorare

KPMG und andere Prüfer haben dem Autoneum-Konzern für das Geschäftsjahr 2015 rund

1.1 Mio. CHF für Dienstleistungen im Zusammen­

hang mit der Prüfung der Jahresrechnungen

der Konzerngesellschaften, der Konzernrechnung

von Autoneum sowie des Vergütungsberichts

in Rechnung gestellt. Für zusätzliche Dienst­

leistungen wie Steuerberatung berechneten KPMG

und andere Prüfer rund 0.5 Mio. CHF.

Informationsinstrumente der externen

Revision

Die externe Revisionsstelle berichtet in schriftli-

cher Form und mündlich in jeder Sitzung des

Revisionsausschusses über relevante Prüfungs-

aktivitäten und weitere wichtige Vorgänge

im Zusammenhang mit dem Unternehmen.

Vertreter der externen und internen Revision

nehmen an den Sitzungen des Revisionsaus-

schusses teil, erläutern ihre Tätigkeit und stehen

für Fragen zur Verfügung. Die Revisionsstelle

hat Zugang zu den Protokollen der Verwaltungs-

ratssitzungen.

Der Revisionsausschuss des Verwaltungs-

rats beurteilt jährlich die Leistung, Honorierung

und Unabhängigkeit der Revisionsstelle und

des Konzernprüfers und unterbreitet dem Ver-

waltungsrat einen Vorschlag zur Frage, welcher

externe Prüfer der Generalversammlung zur

Wahl vorgeschlagen werden soll. Der Revisions-

ausschuss prüft sodann jährlich den Umfang

der externen Revision, die Revisionspläne und

die relevanten Abläufe und bespricht jeweils die

Revisionsergebnisse mit den externen Prüfern.

9 Informationspolitik

Autoneum unterhält mit allen Anspruchsgruppen

einen regelmässigen, offenen Dialog, ins­

besondere mit Investoren, Finanzanalysten und

Banken- sowie Medienvertretern. Die Kommuni-

kation erfolgt über den Geschäfts- und den

Halbjahresbericht, über die Generalversammlung

sowie mindestens eine jährliche Medien- und

Finanzanalystenkonferenz.

Die Berichterstattung über das Geschäfts-

jahr 2015 umfasst den Geschäftsbericht – mit

dem Jahresbericht, der Jahres- und Konzern­

rechnung, dem Corporate-Governance-Bericht

sowie dem Vergütungsbericht –, eine Medien­

mitteilung sowie eine Präsentation. Der Ge-

schäftsbericht kann von den Aktionären mit dem

der Einladung zur ordentlichen Generalversamm-

lung beigelegten Anmeldeformular bestellt

werden. Er liegt zudem spätestens 20 Tage vor

der Generalversammlung am Sitz der Gesellschaft

zur Einsicht aus. Anlässlich der Generalver­

sammlung informieren Verwaltungsrat und

Konzernleitung über die Jahresrechnung und

den Geschäftsgang der Gesellschaft und beant-

worten Fragen der Aktionäre.

Vertreter der

externen und internen

Revision nehmen

an den Sitzungen des

Revisions-

ausschusses teil.