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Autoneum Geschäftsbericht 2015
Corporate Governance
Die vom Verwaltungsrat bewilligten Projekte
werden im Rahmen eines speziellen Projektcont-
rollings verfolgt, das dem Verwaltungsrat
vierteljährlich vorgelegt wird. Einmal jährlich
berät und beschliesst der Verwaltungsrat die
von der Konzernleitung erarbeitete strategische
Planung sowie den Finanzplan. Abschlüsse
zur Publikation werden zweimal jährlich erstellt.
Darüber hinaus standen der Präsident des
Verwaltungsrats, der CEO und der CFO zu allen
wesentlichen unternehmenspolitischen Fragen
anlässlich eines monatlichen Jour fixe in
regelmässigem Kontakt.
Der Verwaltungsrat hat ein umfassendes
System zur Überwachung und Steuerung
der mit der unternehmerischen Tätigkeit ver-
bundenen Risiken in Kraft gesetzt. Dieser
Prozess beinhaltet die Risikoidentifikation,
-analyse und -steuerung sowie das Risiko
reporting. Die Details zum Risikomanagement-
Prozess und zum Management von Finanz
risiken finden sich auf den Seiten 74–77.
Die Mitglieder des Revisionsausschusses,
der CEO, der CFO und die zuständigen Mit-
glieder des Managements erhalten die internen
Revisionsberichte. Im Jahr 2015 führte die
Interne Revision zwölf reguläre Revisionen
durch. Die Ergebnisse wurden mit den betreffen-
den Business Groups und Gesellschaften im
Detail besprochen und die erforderlichen
Massnahmen eingeleitet und überwacht.
Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex ist ein integraler Bestand-
teil des Arbeitsvertrags jedes Arbeitnehmers.
In den einzelnen Unternehmenseinheiten wird
der Verhaltenskodex den Mitarbeitern er-
läutert. Im Rahmen der internen Revision und
durch zusätzliche Audits wird die Einhaltung
des Verhaltenskodex regelmässig überprüft.
Diese Richtlinie ist unter
www.autoneum.com/de/ueber-autoneum/verhaltenskodex/ einsehbar.
4 Konzernleitung
Die Konzernleitung setzte sich per 31. Dezember
2015 aus sechs Personen zusammen:
dem CEO, dem CFO und den vier Leitern der
Business Groups. Weiterführende Angaben
zu den Konzernleitungsmitgliedern sind auf
den Seiten 56 und 57 aufgeführt.
Zulässige Tätigkeiten ausserhalb des
Autoneum-Konzerns
Kein Mitglied der Konzernleitung kann gemäss
§20 der Statuten
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mehr als vier zusätzliche
Mandate wahrnehmen, davon nicht mehr als zwei
in börsenkotierten Unternehmen, die vor deren
Annahme durch den Verwaltungsrat genehmigt
werden müssen. Nicht unter diese Beschränkung
fallen (a) Mandate in Unternehmen, die durch
die Autoneum Holding AG kontrolliert werden
oder die Autoneum Holding AG kontrollieren; (b)
Mandate, die ein Mitglied der Konzernleitung
auf Anordnung der Autoneum Holding AG oder von
ihr kontrollierter Gesellschaften wahrnimmt;
(c) Mandate in Unternehmen, die nicht als Gesell-
schaften im Sinne von Art. 727 Abs. 1 Ziffer 2
OR qualifizieren; (d) Mandate in gemeinnützigen
Vereinen und Stiftungen sowie in Vorsorge
einrichtungen. Die Anzahl der Mandate gemäss
(c) und (d) ist insgesamt auf 20 beschränkt.
Mandate in verschiedenen Rechtseinheiten, die
unter gemeinsamer Kontrolle stehen oder vom
gleichen wirtschaftlich Berechtigten kontrolliert
werden, gelten als ein Mandat. Als Mandate
gelten Mandate im jeweils obersten Leitungs-
oder Verwaltungsorgan einer Rechtseinheit, die
zur Eintragung ins Handelsregister oder ein
entsprechendes ausländisches Register ver-
pflichtet ist.
Managementverträge
Es bestehen keine Managementverträge
zwischen der Autoneum Holding AG und
Drittpersonen.
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www.autoneum.com/investor-relations/corporate-governance/