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Autoneum Geschäftsbericht 2015

Corporate Governance

Die vom Verwaltungsrat bewilligten Projekte

werden im Rahmen eines speziellen Projektcont-

rollings verfolgt, das dem Verwaltungsrat

vierteljährlich vorgelegt wird. Einmal jährlich

berät und beschliesst der Verwaltungsrat die

von der Konzernleitung erarbeitete strategische

Planung sowie den Finanzplan. Abschlüsse

zur Publikation werden zweimal jährlich erstellt.

Darüber hinaus standen der Präsident des

Verwaltungsrats, der CEO und der CFO zu allen

wesentlichen unternehmenspolitischen Fragen

anlässlich eines monatlichen Jour fixe in

regelmässigem Kontakt.

Der Verwaltungsrat hat ein umfassendes

System zur Überwachung und Steuerung

der mit der unternehmerischen Tätigkeit ver-

bundenen Risiken in Kraft gesetzt. Dieser

Prozess beinhaltet die Risikoidentifikation,

-analyse und -steuerung sowie das Risiko­

reporting. Die Details zum Risikomanagement-

Prozess und zum Management von Finanz­

risiken finden sich auf den Seiten 74–77.

Die Mitglieder des Revisionsausschusses,

der CEO, der CFO und die zuständigen Mit-

glieder des Managements erhalten die internen

Revisionsberichte. Im Jahr 2015 führte die

Interne Revision zwölf reguläre Revisionen

durch. Die Ergebnisse wurden mit den betreffen-

den Business Groups und Gesellschaften im

Detail besprochen und die erforderlichen

Massnahmen eingeleitet und überwacht.

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex ist ein integraler Bestand-

teil des Arbeitsvertrags jedes Arbeitnehmers.

In den einzelnen Unternehmenseinheiten wird

der Verhaltenskodex den Mitarbeitern er-

läutert. Im Rahmen der internen Revision und

durch zusätzliche Audits wird die Einhaltung

des Verhaltenskodex regelmässig überprüft.

Diese Richtlinie ist unter

www.autoneum.com/

de/ueber-autoneum/verhaltenskodex/ einsehbar.

4 Konzernleitung

Die Konzernleitung setzte sich per 31. Dezember

2015 aus sechs Personen zusammen:

dem CEO, dem CFO und den vier Leitern der

Business Groups. Weiterführende Angaben

zu den Konzernleitungsmitgliedern sind auf

den Seiten 56 und 57 aufgeführt.

Zulässige Tätigkeiten ausserhalb des

Autoneum-Konzerns

Kein Mitglied der Konzernleitung kann gemäss

§20 der Statuten

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mehr als vier zusätzliche

Mandate wahrnehmen, davon nicht mehr als zwei

in börsenkotierten Unternehmen, die vor deren

Annahme durch den Verwaltungsrat genehmigt

werden müssen. Nicht unter diese Beschränkung

fallen (a) Mandate in Unternehmen, die durch

die Autoneum Holding AG kontrolliert werden

oder die Autoneum Holding AG kontrollieren; (b)

Mandate, die ein Mitglied der Konzernleitung

auf Anordnung der Autoneum Holding AG oder von

ihr kontrollierter Gesellschaften wahrnimmt;

(c) Mandate in Unternehmen, die nicht als Gesell-

schaften im Sinne von Art. 727 Abs. 1 Ziffer 2

OR qualifizieren; (d) Mandate in gemeinnützigen

Vereinen und Stiftungen sowie in Vorsorge­

einrichtungen. Die Anzahl der Mandate gemäss

(c) und (d) ist insgesamt auf 20 beschränkt.

Mandate in verschiedenen Rechtseinheiten, die

unter gemeinsamer Kontrolle stehen oder vom

gleichen wirtschaftlich Berechtigten kontrolliert

werden, gelten als ein Mandat. Als Mandate

gelten Mandate im jeweils obersten Leitungs-

oder Verwaltungsorgan einer Rechtseinheit, die

zur Eintragung ins Handelsregister oder ein

entsprechendes ausländisches Register ver-

pflichtet ist.

Managementverträge

Es bestehen keine Managementverträge

zwischen der Autoneum Holding AG und

Drittpersonen.

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 www.autoneum.com/investor-relations/corporate-governance/