Table of Contents Table of Contents
Previous Page  62 / 130 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 62 / 130 Next Page
Page Background

58

Autoneum Geschäftsbericht 2015

Corporate Governance

elektronisch über die Plattform https://auto-

neum.shapp.ch

vertreten lassen. Der unabhängige

Stimmrechtsvertreter wird jährlich von der

ordentlichen Generalversammlung gewählt.

Als unabhängiger Stimmrechtsvertreter wurde

bis zum Abschluss der ordentlichen General­

versammlung 2016 lic.iur. Ulrich B. Mayer,

Rechtsanwalt, bestimmt.

Eintragungen im Aktienbuch

Im Hinblick auf ein ordnungsgemässes Verfahren

setzt der Verwaltungsrat den Stichtag, an

dem die Aktionäre im Aktienbuch eingetragen

sein müssen, um ihre Mitwirkungsrechte an

der Generalversammlung ausüben zu können,

kurz vor der Generalversammlung an. Der

Stichtag wird zusammen mit der Einladung zur

Generalversammlung im Schweizerischen

Handelsamtsblatt veröffentlicht.

7 Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen

Kontrollwechselklauseln

Es bestehen keine Kontrollwechselklauseln in

Arbeits- und Mandatsverträgen von Autoneum.

Im Falle eines Kontrollwechsels werden alle

im Rahmen des Group-Bonus-Plans gesperrten

Aktien freigegeben.

Angebotspflicht

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen

gemäss Art. 22 BEHG. Das heisst: Ein Aktionär

oder eine verbundene Aktionärsgruppe,

der oder die mehr als 33% aller Aktien besitzt,

muss den übrigen Aktionären ein Übernahme­

angebot unterbreiten.

5 Vergütungen, Beteiligungen und Darlehen

Inhalt und Festsetzungsverfahren der Vergütun-

gen und der Beteiligungsprogramme sowie

Informationen zur Vergütung, zu Beteiligungen

und Darlehen von Verwaltungsrat und Konzern-

leitung finden sich im Vergütungsbericht ab

Seite 104.

6 Mitwirkungsrechte der Aktionäre

Stimmrechtsbeschränkung

Die Autoneum Holding AG hat keine Stimm-

rechtsbeschränkungen.

Statutarische Quoren

Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse

mit der absoluten Mehrheit der vertretenen

stimmberechtigten Aktien, soweit Gesetz oder

Statuten

12

nicht abweichende Bestimmungen

enthalten. Genehmigungen von Vergütungen

erfolgen mit der Mehrheit der abgegebenen

Stimmen ohne Berücksichtigung allfälliger

Enthaltungen.

Einberufung der Generalversammlung,

Traktandierung und Stimmrechtsvertretung

Die Generalversammlung wird gemäss §8

der Statuten

12

vom Verwaltungsrat mindestens

20 Tage vor dem Anlass mit Angabe der

Traktanden durch Publikation im Schweizeri-

schen Handelsamtsblatt einberufen. Gemäss

§9 der Statuten

12

können Aktionäre, die Aktien

im Nennwert von mindestens 20 000 CHF

vertreten, in einer von der Gesellschaft publi-

zierten Frist unter Angabe der Anträge die

Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands

verlangen. Aktionäre, die nicht persönlich an

der Generalversammlung teilnehmen, können

sich durch einen anderen stimmberechtigten

Aktionär mittels schriftlicher Vollmacht oder

durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter

mittels Vollmacht- und Weisungserteilung

gemäss unterzeichnetem Anmeldeformular oder

12

 www.autoneum.com/investor-relations/corporate-governance/