Table of Contents Table of Contents
Previous Page  58 / 130 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 58 / 130 Next Page
Page Background

54

Autoneum Geschäftsbericht 2015

Corporate Governance

Kompetenzregelung

Die operative Geschäftsführung ist vom Verwal-

tungsrat an den CEO delegiert. Die Mitglieder der

Konzernleitung sind dem CEO unterstellt. Die

Kompetenzordnung zwischen Verwaltungsrat

und CEO ist im Organisationsreglement (Organi-

zational Regulations)

10

festgehalten. Details zu

den dem Verwaltungsrat vorbehaltenen Kompe-

tenzen finden sich ab Seite 49 («Interne

Organisation»). Zur Zusammenarbeit zwischen

dem Verwaltungsrat, dem CEO und den Business

Groups bestimmt das Organisationsreglement

(Organizational Regulations)

10

des Konzerns

unter anderem Folgendes: Der CEO erarbeitet

mit der Konzernleitung die strategische Planung,

den Finanzplan sowie das Budget und legt

diese dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vor.

Er erstattet regelmässig Bericht über den

Geschäftsgang sowie über Risiken im Konzern

und personelle Veränderungen auf Management-

ebene. Bei Geschäftsvorgängen von grundsätzli-

cher Bedeutung ausserhalb der periodischen

Berichterstattung ist er zur sofortigen Informa-

tion des Verwaltungsrats verpflichtet.

Informations- und Kontrollinstrumente

gegenüber der Konzernleitung

Der Verwaltungsrat erhält von der Konzern­

leitung monatlich einen schriftlichen Bericht

über die Kennzahlen des Konzerns und der

Business Groups, der Auskunft gibt über Bilanz,

Mittelfluss- und Erfolgsrechnung sowie

Investitionen. Die Zahlen werden mit dem

Budget und dem Vorjahr verglichen. Zusätzlich

wird der Verwaltungsrat an jeder Sitzung

über den Geschäftsgang, wichtige Projekte und

Risiken sowie über die laufende Ertrags- und

Liquiditätsplanung informiert. Soweit der

Verwaltungsrat gemäss dem Organisationsreg-

lement (Organizational Regulations)

10

über

grössere Projekte entscheiden muss, wird dazu

ein schriftlicher Antrag gestellt, der vor der

Sitzung verteilt wird.

Anstellungsbedingungen vor. Ebenso lässt sich

der Ausschuss über die Nachfolgeplanung

für den Verwaltungsrat, die Konzernleitung und

wichtige Managementpositionen sowie die

damit verbundenen Entwicklungsmassnahmen

informieren.

Die Mitglieder des Vergütungs- und des

Nominierungsausschusses trafen sich 2015

zu vier regulären Sitzungen. Die Sitzungen

dauerten jeweils zwischen einer und vier

Stunden. Alle Ausschussmitglieder haben an

sämtlichen Sitzungen teilgenommen.

Der

Strategieausschuss

besteht aus drei

Mitgliedern. Vorsitzender ist Hans-Peter Schwald,

die weiteren Mitglieder sind Rainer Schmückle

und Ferdinand Stutz.

Der Strategieausschuss tagt mindestens

zweimal jährlich. An den Sitzungen nehmen

zudem der CEO und der CFO sowie fallweise

weitere Mitglieder der Konzernleitung und des

Managements teil.

Die wichtigsten Aufgaben des Strategie-

ausschusses sind: Unterstützung und Begleitung

des Verwaltungsrats im Bereich Strategiepla-

nung, im Speziellen die Beurteilung der Verände-

rungen und Marktentwicklungen im Umfeld

des Konzerns; die Überprüfung der kurz- und

langfristigen strategischen Ausrichtung von

Autoneum, insbesondere betreffend Märkte,

Kunden, Wettbewerb, Produkte und Technologien;

sowie die Begleitung von Vorhaben mit strategi-

scher Bedeutung.

Der Ausschuss traf sich 2015 zu einer

regulären Sitzung und einem zweitägigen

Strategie-Workshop mit der gesamten Konzern-

leitung. Die reguläre Sitzung dauerte vier

Stunden. Alle Ausschussmitglieder haben an der

Sitzung teilgenommen, vom Strategie-Workshop

war ein Mitglied des Strategieausschusses

entschuldigt abwesend.

10

 www.autoneum.com/ueber-autoneum/