Table of Contents Table of Contents
Previous Page  67 / 144 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 67 / 144 Next Page
Page Background

63

Autoneum Geschäftsbericht 2016

Corporate Governance

8 Revisionsstelle

Dauer des Mandats und Amtsdauer des

leitenden Revisors

KPMG AG, Zürich, ist seit dem Geschäftsjahr

2011 Revisionsstelle der Autoneum Holding AG

und des Autoneum-Konzerns. Kurt Stocker,

zugelassener Revisionsexperte, ist bei KPMG seit

dem Geschäftsjahr 2011 der leitende Revisor

für dieses Mandat. Die Amtsdauer des leitenden

Revisors ist auf sieben Jahre begrenzt.

Revisionshonorar und zusätzliche Honorare

KPMG hat Autoneum für das Geschäftsjahr 2016

rund 0.8 Mio. CHF für Dienstleistungen im

Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrech-

nungen von Konzerngesellschaften, der Konzern-

rechnung von Autoneum sowie des Vergütungs­

berichts in Rechnung gestellt. Für zusätzliche

Dienstleistungen wie Steuerberatung berechnete

KPMG rund 0.1 Mio. CHF. Weitere Revisionsge-

sellschaften erhielten von Autoneum rund

0.4 Mio. CHF für Dienstleistungen im Zusam-

menhang mit der Prüfung der Jahresrechnungen

von Konzerngesellschaften für das Geschäftsjahr

2016. Für zusätzliche Dienstleistungen wie

Steuerberatung berechneten diese Revisionsge-

sellschaften rund 0.2 Mio. CHF.

Informationsinstrumente der

externen Revision

Die externe Revisionsstelle berichtet in schrift-

licher Form und mündlich in jeder Sitzung des

Revisionsausschusses über relevante Prüfungs-

aktivitäten und weitere wichtige Vorgänge

im Zusammenhang mit dem Unternehmen.

Vertreter der externen und internen Revision

nehmen an den Sitzungen des Revisionsaus-

schusses teil, erläutern ihre Tätigkeit und stehen

für Fragen zur Verfügung. Die Revisionsstelle

hat Zugang zu den Protokollen der Verwaltungs-

ratssitzungen.

Der Revisionsausschuss des Verwaltungs-

rats beurteilt jährlich die Leistung, Honorierung

und Unabhängigkeit der Revisionsstelle und

des Konzernprüfers und unterbreitet dem Ver-

waltungsrat einen Vorschlag zur Frage, welcher

externe Prüfer der Generalversammlung zur

Wahl vorgeschlagen werden soll. Der Revisions-

ausschuss prüft sodann jährlich den Umfang

der externen Revision, die Revisionspläne und

die relevanten Abläufe und bespricht jeweils die

Revisionsergebnisse mit den externen Prüfern.

9 Informationspolitik

Autoneum unterhält mit allen Anspruchsgruppen

einen regelmässigen, offenen Dialog, insbeson-

dere mit Investoren, Finanzanalysten und

Banken- sowie Medienvertretern. Die Kommuni-

kation erfolgt über den Geschäfts- und den

Halbjahresbericht, über die Generalversammlung

sowie mindestens eine jährliche Medien- und

Finanzanalystenkonferenz.

Die Berichterstattung zum Geschäftsjahr

2016 umfasst den Geschäftsbericht, eine

Medienmitteilung sowie eine Präsentation.

Der Geschäftsbericht kann von den Aktionären

mit dem der Einladung zur ordentlichen

Generalversammlung beigelegten Anmeldeformu-

lar bestellt werden. Er liegt zudem spätestens

20 Tage vor der Generalversammlung am Sitz der

Gesellschaft zur Einsicht aus. Anlässlich der

Generalversammlung informieren Verwaltungs-

rat und Konzernleitung über die Jahresrech-

nung und den Geschäftsgang der Gesellschaft

und beantworten Fragen der Aktionäre.

Vertreter der externen

und internen

Revision nehmen an

den Sitzungen

des Revisionsaus­

schusses teil.