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Autoneum Geschäftsbericht 2016

Corporate Governance

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 www.autoneum.com/ueber-autoneum

11

 www.autoneum.com/investor-relations/corporate-governance

lement (Organizational Regulations)

10

über

grössere Projekte entscheiden muss, wird dazu

ein schriftlicher Antrag gestellt, der vor der

Sitzung verteilt wird.

Die vom Verwaltungsrat bewilligten

Projekte werden im Rahmen eines speziellen

Projektcontrollings verfolgt, das dem Ver­

waltungsrat vierteljährlich vorgelegt wird.

Einmal jährlich berät und beschliesst der

Verwaltungsrat die von der Konzernleitung

erarbeitete strategische Planung sowie den

Finanzplan. Abschlüsse zur Publikation werden

zweimal jährlich erstellt. Darüber hinaus

stehen der Präsident des Verwaltungsrats, der

CEO und der CFO zu allen wesentlichen unter-

nehmenspolitischen Fragen anlässlich eines

monatlichen Jour fixe in regelmässigem Kontakt.

Der Verwaltungsrat hat ein umfassendes

System zur Überwachung und Steuerung

der mit der unternehmerischen Tätigkeit ver-

bundenen Risiken in Kraft gesetzt. Dieser

Prozess beinhaltet die Risikoidentifikation,

-analyse und -steuerung sowie das Risiko­

reporting. Die Details zum Risikomanagement-

Prozess und zum Management von Finanz­

risiken finden sich auf den Seiten 79–83.

Die Mitglieder des Revisionsausschusses,

der CEO, der CFO und die zuständigen Mit-

glieder des Managements erhalten die internen

Revisionsberichte. 2016 führte die Interne

Revision zwölf reguläre Revisionen durch. Die

Ergebnisse wurden mit den betreffenden

Business Groups und Gesellschaften im Detail

besprochen und die erforderlichen Massnah-

men eingeleitet und überwacht.

Compliance-Programm und Verhaltenskodex

Das Compliance-Programm von Autoneum

steuert die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und

Richtlinien für eine ordnungsgemässe Unterneh-

mensführung und leitet erforderliche Aktivi-

täten für die Vermeidung und Früherkennung

von Verstössen ein. Der Verhaltenskodex ist ein

integraler Bestandteil des Arbeitsvertrags jedes

Arbeitnehmers. Weitere Informationen zur

Compliance und zum Verhaltenskodex sind

unter

www.autoneum.com/ueber-autoneum/

compliance einsehbar.

4 Konzernleitung

Die Konzernleitung setzte sich per 31. Dezember

2016 aus sechs Personen zusammen:

dem CEO, dem CFO und den vier Leitern der

Business Groups. Weiterführende Angaben

zu den Konzernleitungsmitgliedern sind auf

den Seiten 60 und 61 aufgeführt.

Zulässige Tätigkeiten ausserhalb des

Autoneum-Konzerns

Kein Mitglied der Konzernleitung kann gemäss

§20 der Statuten

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mehr als vier zusätzliche

Mandate wahrnehmen, davon nicht mehr als zwei

in börsenkotierten Unternehmen, die vor deren

Annahme durch den Verwaltungsrat genehmigt

werden müssen. Nicht unter diese Beschränkung

fallen (a) Mandate in Unternehmen, die durch

die Autoneum Holding AG kontrolliert werden

oder die Autoneum Holding AG kontrollieren;

(b) Mandate, die ein Mitglied der Konzernleitung

auf Anordnung der Autoneum Holding AG oder

von ihr kontrollierter Gesellschaften wahrnimmt;

(c) Mandate in Unternehmen, die nicht als

Gesellschaften im Sinne von Art. 727 Abs. 1

Ziffer 2 OR qualifizieren; (d) Mandate in

gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen sowie

in Vorsorgeeinrichtungen. Die Anzahl der

Mandate gemäss (c) und (d) ist insgesamt auf

20 beschränkt. Mandate in verschiedenen

Rechtseinheiten, die unter gemeinsamer

Kontrolle stehen oder vom gleichen wirtschaft-

lich Berechtigten kontrolliert werden, gelten

als ein Mandat. Als Mandate gelten Mandate im

jeweils obersten Leitungs- oder Verwaltungs-

organ einer Rechtseinheit, die zur Eintragung

ins Handelsregister oder ein entsprechendes

ausländisches Register verpflichtet ist.