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Autoneum Geschäftsbericht 2016
Corporate Governance
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www.autoneum.com/ueber-autoneum11
www.autoneum.com/investor-relations/corporate-governancelement (Organizational Regulations)
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über
grössere Projekte entscheiden muss, wird dazu
ein schriftlicher Antrag gestellt, der vor der
Sitzung verteilt wird.
Die vom Verwaltungsrat bewilligten
Projekte werden im Rahmen eines speziellen
Projektcontrollings verfolgt, das dem Ver
waltungsrat vierteljährlich vorgelegt wird.
Einmal jährlich berät und beschliesst der
Verwaltungsrat die von der Konzernleitung
erarbeitete strategische Planung sowie den
Finanzplan. Abschlüsse zur Publikation werden
zweimal jährlich erstellt. Darüber hinaus
stehen der Präsident des Verwaltungsrats, der
CEO und der CFO zu allen wesentlichen unter-
nehmenspolitischen Fragen anlässlich eines
monatlichen Jour fixe in regelmässigem Kontakt.
Der Verwaltungsrat hat ein umfassendes
System zur Überwachung und Steuerung
der mit der unternehmerischen Tätigkeit ver-
bundenen Risiken in Kraft gesetzt. Dieser
Prozess beinhaltet die Risikoidentifikation,
-analyse und -steuerung sowie das Risiko
reporting. Die Details zum Risikomanagement-
Prozess und zum Management von Finanz
risiken finden sich auf den Seiten 79–83.
Die Mitglieder des Revisionsausschusses,
der CEO, der CFO und die zuständigen Mit-
glieder des Managements erhalten die internen
Revisionsberichte. 2016 führte die Interne
Revision zwölf reguläre Revisionen durch. Die
Ergebnisse wurden mit den betreffenden
Business Groups und Gesellschaften im Detail
besprochen und die erforderlichen Massnah-
men eingeleitet und überwacht.
Compliance-Programm und Verhaltenskodex
Das Compliance-Programm von Autoneum
steuert die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und
Richtlinien für eine ordnungsgemässe Unterneh-
mensführung und leitet erforderliche Aktivi-
täten für die Vermeidung und Früherkennung
von Verstössen ein. Der Verhaltenskodex ist ein
integraler Bestandteil des Arbeitsvertrags jedes
Arbeitnehmers. Weitere Informationen zur
Compliance und zum Verhaltenskodex sind
unter
www.autoneum.com/ueber-autoneum/compliance einsehbar.
4 Konzernleitung
Die Konzernleitung setzte sich per 31. Dezember
2016 aus sechs Personen zusammen:
dem CEO, dem CFO und den vier Leitern der
Business Groups. Weiterführende Angaben
zu den Konzernleitungsmitgliedern sind auf
den Seiten 60 und 61 aufgeführt.
Zulässige Tätigkeiten ausserhalb des
Autoneum-Konzerns
Kein Mitglied der Konzernleitung kann gemäss
§20 der Statuten
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mehr als vier zusätzliche
Mandate wahrnehmen, davon nicht mehr als zwei
in börsenkotierten Unternehmen, die vor deren
Annahme durch den Verwaltungsrat genehmigt
werden müssen. Nicht unter diese Beschränkung
fallen (a) Mandate in Unternehmen, die durch
die Autoneum Holding AG kontrolliert werden
oder die Autoneum Holding AG kontrollieren;
(b) Mandate, die ein Mitglied der Konzernleitung
auf Anordnung der Autoneum Holding AG oder
von ihr kontrollierter Gesellschaften wahrnimmt;
(c) Mandate in Unternehmen, die nicht als
Gesellschaften im Sinne von Art. 727 Abs. 1
Ziffer 2 OR qualifizieren; (d) Mandate in
gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen sowie
in Vorsorgeeinrichtungen. Die Anzahl der
Mandate gemäss (c) und (d) ist insgesamt auf
20 beschränkt. Mandate in verschiedenen
Rechtseinheiten, die unter gemeinsamer
Kontrolle stehen oder vom gleichen wirtschaft-
lich Berechtigten kontrolliert werden, gelten
als ein Mandat. Als Mandate gelten Mandate im
jeweils obersten Leitungs- oder Verwaltungs-
organ einer Rechtseinheit, die zur Eintragung
ins Handelsregister oder ein entsprechendes
ausländisches Register verpflichtet ist.