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Autoneum Geschäftsbericht 2016

Corporate Governance

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 www.autoneum.com/investor-relations/corporate-governance

der Generalversammlung teilnehmen, können

sich durch einen anderen stimmberechtigten

Aktionär mittels schriftlicher Vollmacht oder

durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter

mittels Vollmacht- und Weisungserteilung

gemäss unterzeichnetem Anmeldeformular

oder elektronisch über die Plattform https://

autoneum.shapp.ch

vertreten lassen. Der

unabhängige Stimmrechtsvertreter wird jährlich

von der ordentlichen Generalversammlung

gewählt. Als unabhängiger Stimmrechtsvertre-

ter wurde bis zum Abschluss der ordentlichen

Generalversammlung 2017 lic.iur. Ulrich

B. Mayer, Rechtsanwalt, bestimmt.

Eintragungen im Aktienbuch

Im Hinblick auf ein ordnungsgemässes Verfahren

setzt der Verwaltungsrat den Stichtag, an

dem die Aktionäre im Aktienbuch eingetragen

sein müssen, um ihre Mitwirkungsrechte an

der Generalversammlung ausüben zu können,

kurz vor der Generalversammlung an. Der

Stichtag wird zusammen mit der Einladung zur

Generalversammlung im Schweizerischen

Handelsamtsblatt veröffentlicht.

7 Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen

Kontrollwechselklauseln

Es bestehen keine Kontrollwechselklauseln in

Arbeits- und Mandatsverträgen von Autoneum.

Im Falle eines Kontrollwechsels werden alle

im Rahmen des Executive-Bonus-Plans gesperr-

ten Aktien freigegeben.

Angebotspflicht

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen

gemäss Art. 135 des Finanzmarktinfrastruktur-

gesetzes (FinfraG). Das heisst: Ein Aktionär

oder eine verbundene Aktionärsgruppe, der

oder die mehr als 33% aller Aktien besitzt,

muss den übrigen Aktionären ein Übernahme­

angebot unterbreiten.

Managementverträge

Es bestehen keine Managementverträge

zwischen der Autoneum Holding AG und

Drittpersonen.

5 Vergütungen, Beteiligungen und Darlehen

Inhalt und Festsetzungsverfahren der Vergütun-

gen und der Beteiligungsprogramme sowie

Informationen zur Vergütung, zu Beteiligungen

und Darlehen von Verwaltungsrat und Konzern-

leitung finden sich im Vergütungsbericht

(Remuneration Report) ab Seite 116.

6 Mitwirkungsrechte der Aktionäre

Stimmrechtsbeschränkung

Die Autoneum Holding AG hat keine Stimm-

rechtsbeschränkungen.

Statutarische Quoren

Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse

mit der absoluten Mehrheit der vertretenen

stimmberechtigten Aktien, soweit Gesetz oder

Statuten

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nicht abweichende Bestimmungen

enthalten. Genehmigungen von Vergütungen

erfolgen mit der Mehrheit der abgegebenen

Stimmen ohne Berücksichtigung allfälliger

Enthaltungen.

Einberufung der Generalversammlung,

Traktandierung und Stimmrechtsvertretung

Die Generalversammlung wird gemäss §8

der Statuten

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vom Verwaltungsrat mindestens

20 Tage vor dem Anlass mit Angabe der

Traktanden durch Publikation im Schweizeri-

schen Handelsamtsblatt einberufen. Gemäss

§9 der Statuten

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können Aktionäre, die Aktien

im Nennwert von mindestens 20000 CHF

vertreten, in einer von der Gesellschaft publi-

zierten Frist unter Angabe der Anträge die

Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands

verlangen. Aktionäre, die nicht persönlich an