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Autoneum Geschäftsbericht 2016
Corporate Governance
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www.autoneum.com/investor-relations/corporate-governanceder Generalversammlung teilnehmen, können
sich durch einen anderen stimmberechtigten
Aktionär mittels schriftlicher Vollmacht oder
durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter
mittels Vollmacht- und Weisungserteilung
gemäss unterzeichnetem Anmeldeformular
oder elektronisch über die Plattform https://
autoneum.shapp.chvertreten lassen. Der
unabhängige Stimmrechtsvertreter wird jährlich
von der ordentlichen Generalversammlung
gewählt. Als unabhängiger Stimmrechtsvertre-
ter wurde bis zum Abschluss der ordentlichen
Generalversammlung 2017 lic.iur. Ulrich
B. Mayer, Rechtsanwalt, bestimmt.
Eintragungen im Aktienbuch
Im Hinblick auf ein ordnungsgemässes Verfahren
setzt der Verwaltungsrat den Stichtag, an
dem die Aktionäre im Aktienbuch eingetragen
sein müssen, um ihre Mitwirkungsrechte an
der Generalversammlung ausüben zu können,
kurz vor der Generalversammlung an. Der
Stichtag wird zusammen mit der Einladung zur
Generalversammlung im Schweizerischen
Handelsamtsblatt veröffentlicht.
7 Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen
Kontrollwechselklauseln
Es bestehen keine Kontrollwechselklauseln in
Arbeits- und Mandatsverträgen von Autoneum.
Im Falle eines Kontrollwechsels werden alle
im Rahmen des Executive-Bonus-Plans gesperr-
ten Aktien freigegeben.
Angebotspflicht
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen
gemäss Art. 135 des Finanzmarktinfrastruktur-
gesetzes (FinfraG). Das heisst: Ein Aktionär
oder eine verbundene Aktionärsgruppe, der
oder die mehr als 33% aller Aktien besitzt,
muss den übrigen Aktionären ein Übernahme
angebot unterbreiten.
Managementverträge
Es bestehen keine Managementverträge
zwischen der Autoneum Holding AG und
Drittpersonen.
5 Vergütungen, Beteiligungen und Darlehen
Inhalt und Festsetzungsverfahren der Vergütun-
gen und der Beteiligungsprogramme sowie
Informationen zur Vergütung, zu Beteiligungen
und Darlehen von Verwaltungsrat und Konzern-
leitung finden sich im Vergütungsbericht
(Remuneration Report) ab Seite 116.
6 Mitwirkungsrechte der Aktionäre
Stimmrechtsbeschränkung
Die Autoneum Holding AG hat keine Stimm-
rechtsbeschränkungen.
Statutarische Quoren
Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse
mit der absoluten Mehrheit der vertretenen
stimmberechtigten Aktien, soweit Gesetz oder
Statuten
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nicht abweichende Bestimmungen
enthalten. Genehmigungen von Vergütungen
erfolgen mit der Mehrheit der abgegebenen
Stimmen ohne Berücksichtigung allfälliger
Enthaltungen.
Einberufung der Generalversammlung,
Traktandierung und Stimmrechtsvertretung
Die Generalversammlung wird gemäss §8
der Statuten
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vom Verwaltungsrat mindestens
20 Tage vor dem Anlass mit Angabe der
Traktanden durch Publikation im Schweizeri-
schen Handelsamtsblatt einberufen. Gemäss
§9 der Statuten
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können Aktionäre, die Aktien
im Nennwert von mindestens 20000 CHF
vertreten, in einer von der Gesellschaft publi-
zierten Frist unter Angabe der Anträge die
Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands
verlangen. Aktionäre, die nicht persönlich an