Table of Contents Table of Contents
Previous Page  54 / 144 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 54 / 144 Next Page
Page Background

50

Autoneum Geschäftsbericht 2016

Corporate Governance

gemeldet und über deren elektronische Veröf-

fentlichungsplattform publiziert. Sie können

über die Suchfunktion unter www.six-exchange-

regulation.com/de/home/publications/signifi-

cant-shareholders.html eingesehen werden.

Per 31. Dezember 2016 hielt die Autoneum

Holding AG 0.42% des Aktienkapitals (19828

Aktien).

Kreuzbeteiligungen

Autoneum sind keine Kreuzbeteiligungen

bekannt, bei denen die kapital- oder stimmen-

mässigen Beteiligungen einen Grenzwert

von 5% überschreiten.

2 Kapitalstruktur

Aktienkapital

Per 31. Dezember 2016 betrug das Aktienkapital

der Autoneum Holding AG 233618.15 CHF

und war eingeteilt in 4672363 voll einbezahlte

Namenaktien mit einem Nennwert von je 0.05

CHF. Die Aktien sind an der SIX Swiss Exchange

kotiert (Valorennummer 12748036, ISIN

CH0127480363, Valorensymbol AUTN).

Genehmigtes Aktienkapital

Die Autoneum Holding AG verfügt über kein

genehmigtes Aktienkapital.

Bedingtes Kapital für Begebung von

Wandel- und/oder Optionsanleihen oder

Einräumung von Aktionärsoptionen

Das Aktienkapital kann sich durch Ausgabe von

höchstens 700000 voll zu liberierenden

Namenaktien im Nennwert von je 0.05 CHF um

höchstens 35000 CHF erhöhen durch freiwillige

oder Pflichtausübung von Wandel- und/oder

Optionsrechten, die in Verbindung mit der

Ausgabe von Anleihensobligationen oder anderen

Finanzinstrumenten der Gesellschaft oder einer

ihrer Konzerngesellschaften auf nationalen oder

internationalen Kapitalmärkten eingeräumt

werden, und/oder durch Ausübung von Options-

rechten, die den Aktionären eingeräumt werden.

Bei der Ausgabe von Anleihensobligationen

oder anderen Finanzinstrumenten, mit denen

Wandel- und/oder Optionsrechte verbunden

sind, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausge-

schlossen. Zum Bezug der neuen Aktien sind

die jeweiligen Inhaber von Wandel- und/oder

Optionsrechten berechtigt. Die Wandel- und/oder

Optionsbedingungen sind durch den Verwal-

tungsrat festzulegen. Der Erwerb von Aktien

durch die freiwillige oder Pflichtausübung

von Wandel- und/oder Optionsrechten sowie

jede nachfolgende Übertragung der Aktien

unterliegen den Beschränkungen von §4 der

Statuten

3

.

Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bei

der Ausgabe von Anleihensobligationen oder

anderen Finanzinstrumenten, mit denen

Wandel- und/oder Optionsrechte verbunden

sind, das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre

zu beschränken oder aufzuheben, (1) falls

solche Instrumente zum Zwecke der Finanzierung

oder Refinanzierung der Übernahme von Unter-

nehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder

Investitionen ausgegeben werden; oder (2) falls

solche Instrumente (i) auf nationalen oder

internationalen Kapitalmärkten oder (ii) an einen

oder mehrere Finanzinvestoren ausgegeben

werden. Wird das Vorwegzeichnungsrecht durch

Beschluss des Verwaltungsrats beschränkt

oder aufgehoben, gilt Folgendes: Die Instrumente

sind zu den jeweiligen marktüblichen Bedingun-

gen auszugeben, und die Ausgabe neuer Aktien

erfolgt zu den Bedingungen des betreffenden

Finanzinstruments. Dabei dürfen Wandelrechte

höchstens zehn Jahre und Optionsrechte höchs-

tens sieben Jahre ab dem Zeitpunkt der betreffen-

den Emission ausübbar sein. Die Ausgabe von

neuen Aktien bei freiwilliger oder Pflichtausübung

von Wandel- und/oder Optionsrechten erfolgt zu

Bedingungen, die den Marktpreis der Aktien und/

oder vergleichbarer Instrumente zum Zeitpunkt

der Ausgabe des betreffenden Finanzinstruments

berücksichtigen.

3

 www.autoneum.com/investor-relations/corporate-governance