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Autoneum Geschäftsbericht 2016
Corporate Governance
gemeldet und über deren elektronische Veröf-
fentlichungsplattform publiziert. Sie können
über die Suchfunktion unter www.six-exchange-
regulation.com/de/home/publications/signifi-cant-shareholders.html eingesehen werden.
Per 31. Dezember 2016 hielt die Autoneum
Holding AG 0.42% des Aktienkapitals (19828
Aktien).
Kreuzbeteiligungen
Autoneum sind keine Kreuzbeteiligungen
bekannt, bei denen die kapital- oder stimmen-
mässigen Beteiligungen einen Grenzwert
von 5% überschreiten.
2 Kapitalstruktur
Aktienkapital
Per 31. Dezember 2016 betrug das Aktienkapital
der Autoneum Holding AG 233618.15 CHF
und war eingeteilt in 4672363 voll einbezahlte
Namenaktien mit einem Nennwert von je 0.05
CHF. Die Aktien sind an der SIX Swiss Exchange
kotiert (Valorennummer 12748036, ISIN
CH0127480363, Valorensymbol AUTN).
Genehmigtes Aktienkapital
Die Autoneum Holding AG verfügt über kein
genehmigtes Aktienkapital.
Bedingtes Kapital für Begebung von
Wandel- und/oder Optionsanleihen oder
Einräumung von Aktionärsoptionen
Das Aktienkapital kann sich durch Ausgabe von
höchstens 700000 voll zu liberierenden
Namenaktien im Nennwert von je 0.05 CHF um
höchstens 35000 CHF erhöhen durch freiwillige
oder Pflichtausübung von Wandel- und/oder
Optionsrechten, die in Verbindung mit der
Ausgabe von Anleihensobligationen oder anderen
Finanzinstrumenten der Gesellschaft oder einer
ihrer Konzerngesellschaften auf nationalen oder
internationalen Kapitalmärkten eingeräumt
werden, und/oder durch Ausübung von Options-
rechten, die den Aktionären eingeräumt werden.
Bei der Ausgabe von Anleihensobligationen
oder anderen Finanzinstrumenten, mit denen
Wandel- und/oder Optionsrechte verbunden
sind, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausge-
schlossen. Zum Bezug der neuen Aktien sind
die jeweiligen Inhaber von Wandel- und/oder
Optionsrechten berechtigt. Die Wandel- und/oder
Optionsbedingungen sind durch den Verwal-
tungsrat festzulegen. Der Erwerb von Aktien
durch die freiwillige oder Pflichtausübung
von Wandel- und/oder Optionsrechten sowie
jede nachfolgende Übertragung der Aktien
unterliegen den Beschränkungen von §4 der
Statuten
3
.
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bei
der Ausgabe von Anleihensobligationen oder
anderen Finanzinstrumenten, mit denen
Wandel- und/oder Optionsrechte verbunden
sind, das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre
zu beschränken oder aufzuheben, (1) falls
solche Instrumente zum Zwecke der Finanzierung
oder Refinanzierung der Übernahme von Unter-
nehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder
Investitionen ausgegeben werden; oder (2) falls
solche Instrumente (i) auf nationalen oder
internationalen Kapitalmärkten oder (ii) an einen
oder mehrere Finanzinvestoren ausgegeben
werden. Wird das Vorwegzeichnungsrecht durch
Beschluss des Verwaltungsrats beschränkt
oder aufgehoben, gilt Folgendes: Die Instrumente
sind zu den jeweiligen marktüblichen Bedingun-
gen auszugeben, und die Ausgabe neuer Aktien
erfolgt zu den Bedingungen des betreffenden
Finanzinstruments. Dabei dürfen Wandelrechte
höchstens zehn Jahre und Optionsrechte höchs-
tens sieben Jahre ab dem Zeitpunkt der betreffen-
den Emission ausübbar sein. Die Ausgabe von
neuen Aktien bei freiwilliger oder Pflichtausübung
von Wandel- und/oder Optionsrechten erfolgt zu
Bedingungen, die den Marktpreis der Aktien und/
oder vergleichbarer Instrumente zum Zeitpunkt
der Ausgabe des betreffenden Finanzinstruments
berücksichtigen.
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