Table of Contents Table of Contents
Previous Page  57 / 144 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 57 / 144 Next Page
Page Background

53

Autoneum Geschäftsbericht 2016

Corporate Governance

Unabhängigkeit der nichtexekutiven Mitglieder

Der Verwaltungsrat besteht aus nichtexekutiven

Mitgliedern, und keines der Mitglieder hat in

den drei der Berichtsperiode vorangegangenen

Geschäftsjahren eine operative Tätigkeit für

Autoneum ausgeübt. Die Verwaltungsratsmitglie-

der sowie die von ihnen repräsentierten Unter­

nehmen stehen in keinen wesentlichen Geschäfts-

beziehungen mit Gesellschaften des Autoneum-

Konzerns (vgl. jedoch Seite 109).

Zulässige Tätigkeiten ausserhalb des

Autoneum-Konzerns

Kein Mitglied des Verwaltungsrats kann gemäss

§20 der Statuten

7

mehr als fünfzehn zusätzliche

Mandate wahrnehmen, davon nicht mehr als fünf

in börsenkotierten Unternehmen. Nicht unter

diese Beschränkung fallen (a) Mandate in Unter-

nehmen, die durch die Autoneum Holding AG

kontrolliert werden oder die Autoneum Holding AG

kontrollieren; (b) Mandate, die ein Mitglied des

Verwaltungsrats auf Anordnung der Autoneum

Holding AG oder von ihr kontrollierter Gesellschaf-

ten wahrnimmt; (c) Mandate in Unternehmen,

die nicht als Gesellschaften im Sinne von Art. 727

Abs. 1 Ziffer 2 OR qualifizieren; (d) Mandate in

gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen sowie in

Vorsorgeeinrichtungen. Die Anzahl Mandate

gemäss (c) und (d) ist insgesamt auf 20 be-

schränkt.

Mandate in verschiedenen Rechtseinheiten,

die unter gemeinsamer Kontrolle stehen oder vom

gleichen wirtschaftlich Berechtigten kontrolliert

werden, gelten als ein Mandat. Als Mandate gelten

Mandate im jeweils obersten Leitungs- oder

Verwaltungsorgan einer Rechtseinheit, die zur

Eintragung ins Handelsregister oder ein entspre-

chendes ausländisches Register verpflichtet ist.

Wahl und Amtszeit, Grundsätze des

Wahlverfahrens

Der Präsident und die übrigen Mitglieder des

Verwaltungsrats werden jeweils einzeln und für

eine Amtszeit von einem Jahr von der General-

versammlung gewählt, wobei unter einem Jahr

der Zeitraum von einer ordentlichen Generalver-

sammlung bis zur nächsten zu verstehen ist.

Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder

scheiden nach Erreichen des 70. Lebensjahrs

an der nächstfolgenden Generalversammlung aus,

wobei der Verwaltungsrat die Altersbegrenzung

im Einzelfall aufheben kann. Für Michael Pieper

hat er das Alterslimit aufgehoben und ihn zur

Wiederwahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagen,

weil er durch sein grosses persönliches Engage-

ment als Mitglied des Verwaltungsrats der

Autoneum Holding AG und seine massgebliche

Kapitalbeteiligung wesentlich zur Weiterent-

wicklung von Autoneum beiträgt.

Bei der Nominierung neuer Kandidaten

für den Verwaltungsrat wird auf eine ausgewogene

Zusammensetzung des Gremiums geachtet.

Berücksichtigt werden dabei Branchen- und

internationale Führungserfahrung sowie spezielle

Fachkompetenzen.

Interne Organisation

Der Verwaltungsrat trägt die Verantwortung für

die Geschäftsstrategie und hat die Oberleitung

über den Autoneum-Konzern und die Konzernge-

sellschaften inne. Er übt die Aufsicht über die mit

der Geschäftsführung betrauten Personen aus.

In die Kompetenz des Verwaltungsrats fallen

alle Geschäfte, die laut Gesetz, Statuten

7

oder

Organisationsreglement (Organizational Regula-

tions)

8

nicht ausdrücklich der Generalversamm-

lung oder anderen Organen vorbehalten sind.

Er bereitet die Generalversammlung vor und trifft

die für die Ausführung der Generalversammlungs-

beschlüsse notwendigen Anordnungen. Der

Verwaltungsrat bestimmt unter anderem:

·· die Zusammensetzung des Geschäftsportfolios

und die strategische Ausrichtung des Konzerns;

·· die organisatorische Ausrichtung;

·· die Ernennung und Abberufung der Mitglieder

der Konzernleitung;

·· die Kompetenzen und Aufgaben des VR-

Präsidenten, der VR-Ausschüsse sowie des

CEO und CFO des Autoneum-Konzerns und

der Leiter der Business Groups;

7

 www.autoneum.com/investor-relations/corporate-governance

8

 www.autoneum.com/ueber-autoneum