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Autoneum Geschäftsbericht 2016

Corporate Governance

Im Jahr 2016 trafen sich die Mitglieder des

Verwaltungsrats zu fünf regulär angesetzten

Sitzungen. Alle dauerten rund einen halben Tag;

eine der fünf Sitzungen fand im Ausland mit

anschliessender Besichtigung eines Produktions-

standorts statt. Die Teilnahmequote lag bei 97%.

Zusätzlich fanden vier Telefonkonferenzen

statt.Die Traktanden für die Verwaltungsratssit-

zungen werden vom Präsidenten festgelegt.

Ebenso kann jedes Mitglied des Verwaltungsrats

die Aufnahme von Verhandlungsgegenständen

in die Traktandenliste beantragen. An den

Verwaltungsratssitzungen nehmen in der Regel

auch der CEO und der CFO teil sowie die

übrigen Mitglieder der Konzernleitung für die

sie betreffenden Geschäfte. Sie präsentieren

die Ergebnisse, den Ausblick und das Budget

ihrer operativen Einheiten und stellen die

Projekte vor, die der Genehmigung durch den

Verwaltungsrat bedürfen.

Einmal im Jahr beurteilt der Verwaltungsrat

seine Leistung, die interne Arbeitsweise

und die Zusammenarbeit mit der Konzernleitung

im Rahmen eines Self-Assessments. Darin

eingeschlossen ist die Beurteilung des Informati-

onsstands der Verwaltungsratsmitglieder

bezüglich des Konzerns und dessen Geschäfts-

entwicklung.

Im Entscheidungsprozess über Geschäfte

und Verhandlungsgegenstände, bei denen

ein Interessenkonflikt besteht, hat das betreffen-

de Mitglied des Verwaltungsrats bei Beratung

und Beschlussfassung in den Ausstand zu treten

und sich der Stimme zu enthalten.

·· die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der

Finanzkontrolle und der Finanzplanung;

·· über die Genehmigung der strategischen und

finanziellen Planung, des Budgets und des

Geschäftsberichts mit Jahresbericht, Jahres-

rechnung und Konzernrechnung sowie über

die Genehmigung des Vergütungsberichts;

·· die Grundsätze für Finanz- und Investitionspoli-

tik, Personal- und Sozialpolitik, Führung und

Kommunikation;

·· die Unterschriftsregelung und Kompetenz­

ordnung der Autoneum Holding AG;

·· die Grundsätze der internen Revision;

·· die Grundsätze des Compliance-

Management-Systems

·· über Investitionsprojekte, deren Finanz­

volumen 10 Mio. CHF übersteigt;

·· über die Aufnahme von Anleihen und die

Durchführung bedeutender Finanzmarkt­

transaktionen;

·· über Gründung, Kauf, Verkauf und Liquidation

von Tochtergesellschaften.

Der Verwaltungsrat besteht aus dem Präsidenten,

dem Vizepräsidenten und den übrigen Mitglie-

dern. Der Präsident des Verwaltungsrats sowie

die Mitglieder des Vergütungsausschusses

werden für eine Amtszeit von einem Jahr von der

Generalversammlung gewählt; im Übrigen

konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst. Der

Verwaltungsrat bestimmt auch einen Sekretär,

der nicht Mitglied des Verwaltungsrats sein

muss. Der Vizepräsident übernimmt bei Abwe-

senheit des Präsidenten dessen Stellvertretung.

Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn

die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Das

Präsenzquorum ist auch erreicht, wenn die

Mitglieder über Telefon, Videokonferenz, Internet

oder andere elektronische Mittel miteinander

kommunizieren können. Der Verwaltungsrat fasst

seine Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit

der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Bei

Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den

Stichentscheid.

Jährlich führt der

Verwaltungsrat ein

Self-Assessment durch.