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Autoneum Geschäftsbericht 2016
Corporate Governance
Bedingtes Kapital für Ausgabe von Aktien an
Mitarbeitende
Das Aktienkapital kann sich zudem durch Ausgabe
von höchstens 250000 voll zu liberierenden
Namenaktien im Nennwert von je 0.05 CHF um
höchstens 12500 CHF durch Ausgabe von
Aktien an Mitarbeitende der Gesellschaft und ihrer
Konzerngesellschaften erhöhen. Das Bezugs-
recht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der
Aktionäre der Gesellschaft sind ausgeschlossen.
Die Ausgabe von Aktien oder diesbezüglichen
Bezugsrechten an Mitarbeitende erfolgt gemäss
einem oder mehreren vom Verwaltungsrat zu
erlassenden Reglementen und unter Berücksich-
tigung der Leistungen, Funktionen, Verant-
wortungsstufen und Rentabilitätskriterien unter
Vorbehalt von §24 der Statuten
4
. Die Ausgabe
von Aktien oder Bezugsrechten darauf an Mitar-
beitende kann zu einem unter dem Börsen-
kurs liegenden Preis erfolgen. Der Erwerb von
Aktien im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung
sowie jede nachfolgende Übertragung der
Aktien unterliegen den Beschränkungen von §4
der Statuten
4
.
Kapitalveränderungen
Das Aktienkapital der Autoneum Holding AG hat
sich seit ihrer Gründung am 2. Dezember 2010
nicht verändert. Mit Beschluss vom 22. März 2011
hat die Generalversammlung ein bedingtes
Aktienkapital von 35000 CHF (vgl. Seite 50) und
ein bedingtes Aktienkapital von 12500 CHF
geschaffen (vgl. oben). Das ebenfalls mit Be-
schluss vom 22. März 2011 geschaffene geneh-
migte Aktienkapital von 47500 CHF ist nach der
zweijährigen Frist am 22. März 2013 unbenutzt
abgelaufen. Die Frist wurde nicht verlängert
und entsprechend verfügt die Autoneum Holding
AG über kein genehmigtes Aktienkapital.
Partizipations- und Genussscheine
Die Autoneum Holding AG hat weder Partizipa-
tions- noch Genussscheine ausgegeben.
Aktien
Die Autoneum Holding AG hat 4672363
vollständig liberierte Namenaktien zu je 0.05 CHF
Nennwert ausgegeben. Jede Namenaktie ist
dividendenberechtigt und berechtigt an der
Generalversammlung der Autoneum Holding
AG zu einer Stimme. Der Verwaltungsrat führt
ein Aktienbuch, in das die Eigentümer und
Nutzniesser mit Namen bzw. Firma sowie Adresse
unter den nachfolgenden Voraussetzungen ein-
getragen werden. Im Verhältnis zur Gesellschaft
wird als Aktionär oder als Nutzniesser nur
anerkannt, wer im Aktienbuch eingetragen ist.
Jede Namens- oder Adressänderung muss der
Gesellschaft mitgeteilt werden. Der Erwerber von
Namenaktien hat einen schriftlichen Antrag
auf Eintragung ins Aktienbuch zu stellen. Die
Gesellschaft kann seine Eintragung verweigern,
wenn er nicht ausdrücklich erklärt, dass er
die Aktien im eigenen Namen und auf eigene
Rechnung erworben hat und halten wird. Der
Verwaltungsrat trägt einzelne Personen, die im
Antrag auf Eintragung ins Aktienbuch nicht
ausdrücklich erklären, die Aktien auf eigene Rech-
nung zu halten (nachfolgend Nominees), mit
Stimmrecht im Aktienbuch ein, wenn der Nominee
mit dem Verwaltungsrat eine Vereinbarung über
seine Stellung getroffen hat und einer anerkannten
Bank- oder Finanzaufsicht untersteht. Der Ver-
waltungsrat kann nach Anhörung des eingetrage-
nen Aktionärs oder Nominees Eintragungen im
Aktienbuch mit Rückwirkung auf das Datum der
4
www.autoneum.com/investor-relations/corporate-governanceDas Aktienkapital der
Autoneum Holding AG
hat sich seit ihrer
Gründung am
2. Dezember 2010
nicht verändert.