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Autoneum Geschäftsbericht 2016

Corporate Governance

Bedingtes Kapital für Ausgabe von Aktien an

Mitarbeitende

Das Aktienkapital kann sich zudem durch Ausgabe

von höchstens 250000 voll zu liberierenden

Namenaktien im Nennwert von je 0.05 CHF um

höchstens 12500 CHF durch Ausgabe von

Aktien an Mitarbeitende der Gesellschaft und ihrer

Konzerngesellschaften erhöhen. Das Bezugs-

recht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der

Aktionäre der Gesellschaft sind ausgeschlossen.

Die Ausgabe von Aktien oder diesbezüglichen

Bezugsrechten an Mitarbeitende erfolgt gemäss

einem oder mehreren vom Verwaltungsrat zu

erlassenden Reglementen und unter Berücksich-

tigung der Leistungen, Funktionen, Verant-

wortungsstufen und Rentabilitätskriterien unter

Vorbehalt von §24 der Statuten

4

. Die Ausgabe

von Aktien oder Bezugsrechten darauf an Mitar-

beitende kann zu einem unter dem Börsen-

kurs liegenden Preis erfolgen. Der Erwerb von

Aktien im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung

sowie jede nachfolgende Übertragung der

Aktien unterliegen den Beschränkungen von §4

der Statuten

4

.

Kapitalveränderungen

Das Aktienkapital der Autoneum Holding AG hat

sich seit ihrer Gründung am 2. Dezember 2010

nicht verändert. Mit Beschluss vom 22. März 2011

hat die Generalversammlung ein bedingtes

Aktienkapital von 35000 CHF (vgl. Seite 50) und

ein bedingtes Aktienkapital von 12500 CHF

geschaffen (vgl. oben). Das ebenfalls mit Be-

schluss vom 22. März 2011 geschaffene geneh-

migte Aktienkapital von 47500 CHF ist nach der

zweijährigen Frist am 22. März 2013 unbenutzt

abgelaufen. Die Frist wurde nicht verlängert

und entsprechend verfügt die Autoneum Holding

AG über kein genehmigtes Aktienkapital.

Partizipations- und Genussscheine

Die Autoneum Holding AG hat weder Partizipa-

tions- noch Genussscheine ausgegeben.

Aktien

Die Autoneum Holding AG hat 4672363

vollständig liberierte Namenaktien zu je 0.05 CHF

Nennwert ausgegeben. Jede Namenaktie ist

dividendenberechtigt und berechtigt an der

Generalversammlung der Autoneum Holding

AG zu einer Stimme. Der Verwaltungsrat führt

ein Aktienbuch, in das die Eigentümer und

Nutzniesser mit Namen bzw. Firma sowie Adresse

unter den nachfolgenden Voraussetzungen ein-

getragen werden. Im Verhältnis zur Gesellschaft

wird als Aktionär oder als Nutzniesser nur

anerkannt, wer im Aktienbuch eingetragen ist.

Jede Namens- oder Adressänderung muss der

Gesellschaft mitgeteilt werden. Der Erwerber von

Namenaktien hat einen schriftlichen Antrag

auf Eintragung ins Aktienbuch zu stellen. Die

Gesellschaft kann seine Eintragung verweigern,

wenn er nicht ausdrücklich erklärt, dass er

die Aktien im eigenen Namen und auf eigene

Rechnung erworben hat und halten wird. Der

Verwaltungsrat trägt einzelne Personen, die im

Antrag auf Eintragung ins Aktienbuch nicht

ausdrücklich erklären, die Aktien auf eigene Rech-

nung zu halten (nachfolgend Nominees), mit

Stimmrecht im Aktienbuch ein, wenn der Nominee

mit dem Verwaltungsrat eine Vereinbarung über

seine Stellung getroffen hat und einer anerkannten

Bank- oder Finanzaufsicht untersteht. Der Ver-

waltungsrat kann nach Anhörung des eingetrage-

nen Aktionärs oder Nominees Eintragungen im

Aktienbuch mit Rückwirkung auf das Datum der

4

 www.autoneum.com/investor-relations/corporate-governance

Das Aktienkapital der

Autoneum Holding AG

hat sich seit ihrer

Gründung am

2. Dezember 2010

nicht verändert.